Attraktive 3½ Zi.-Dachwohnung in Tinizong
Einstellplatz | Möbliert | Cheminée | unverbaubare Aussicht
7453 Tinizong
Details
Referenz | 291 |
Adresse | Cadras 5 7453 Tinizong Schweiz |
Etage | 2 |
Zimmer | 3.5 |
Balkonfläche | 9 m2 |
Kellerfläche | 3 m2 |
Grundstücksfläche | 2'735 m2 |
Bruttowohnfläche | 70 m2 |
Nettowohnfläche | 64 m2 |
Baujahr | 1985 |
Eigentümerkosten (jährlich) | CHF 7'500.– |
Angebot
Kaufpreis | Auf Anfrage |
Verfügbar ab | Sofort |
Tiefgarage | CHF 30'000.– |
Eigenschaften
Beschreibung
Das Bergdorf Tinizong befindet sich nur zwei Fahrminuten von Savognin entfernt. Die zwei Dörfer sind unter anderem durch einen historischen Römerweg und einen schönen Gehweg entlang der Julia (der Fluss) verbunden. Savognin gilt als Hauptort der Ferienregion Val Surses und verfügt nebst dem schönen Skigebiet über weitere Infrastruktur wie Sportanlagen, einen Badesee und unzählige Bike- und Wanderrouten.
Tinizong wird erstmals zur Römerzeit als Tinnetione im Itinerarium Antonini urkundlich erwähnt. In karolingischer Zeit war Tinizong Sitz eines Königshofes. Im ausgehenden Mittelalter bis ins Jahr 1834 nahm die Ortschaft mit der Port eine wichtige Stellung als Durchgangsort für den Passverkehr ein. Mit dem Beschluss des Grossen Rats aus dem Jahr 1834, die Portzölle und die Transportvorrechte aufzuheben, verlor Tinizong seine wichtige Stellung als Verkehrs- und Umladeort.
Charmante 3½ Zi.-Dachwohnung mit Galerie
Diese Dachwohnung mit zwei Schlafzimmer befindet sich beim Dorfeingang von Tinizong und überzeugt mit viel Charme und einem tollen Grundriss. Unmittelbar vor dem Ferienhaus befindet sich die Bushaltestelle und in lediglich 2 Fahrminuten erreicht man die bekannte Feriendestination Savognin, mit Skigebiet, Badesee, Eis- und Tennisfelder uvm. Vom Haus aus starten verschiedene Bike- und Wanderrouten und auch Spielplätze, Langlaufloipen sowie hervorragende Restaurants sind in kurzer Distanz erreichbar.
Im Dach- und Galeriegeschoss und somit mit einer unverbaubaren Bergsicht, verfügt diese Ferienwohnung über einen praktischen Entrée, einen geräumigen und hellen Wohn- und Essbereich mit Cheminée, zwei Schlafzimmer und einem Badezimmer. Der grosse Balkon mit einer unverbaubaren Bergsicht lädt dazu ein erholsame Stunden zu verbringen. Dank dem einzigartigen Grundriss auf zwei Etagen bietet diese Wohnung viel Charme und ein herausragendes Wohngefühl.
Die Möblierung ist mit CHF 10’000.- im Kaufpreis bereits berücksichtigt und der Einstellplatz muss für CHF 30’000.- dazu erworben werden. Der Gesamtkaufpreis beläuft sich somit auf CHF 380’000.-.
Das Mehrfamilienhaus pflegt ein unkompliziertes und angenehmes Zusammenleben und verfügt über Kellerräume, eine Waschküche, einen Skiraum und mehrere Besucherparkplätze. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und stehen für Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.
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Weiteres Vorgehen | Allgemeine Verkaufsbedingungen
Sofern sich die Vertragsparteien nicht anderweitig einigen, sehen die Kaufvertragsbedingungen und das weitere Vorgehen wie folgt aus:
Die Verkaufsnebenkosten von ca. 2.4% des Kaufpreises werden zwischen den Parteien je hälftig übernommen.
Als Reservation werden eine Anzahlung von 5% des Kaufpreises sowie eine Finanzierungsbestätigung verlangt.
Sollte die Käuferschaft danach vom Kaufvertrag zurücktreten, wird eine Entschädigung von CHF 7’000.- fällig, welche mit der Anzahlung abgerechnet wird.
Das Regionalnotariat in Savognin bereitet die Kaufverträge vor, wo sie auch öffentlich beurkundet werden. Es gelten die in Graubünden und in Surses übliche Bestimmungen.
Der Kaufpreis wird entweder mittels Vorauszahlung an das Regionalnotariat oder durch eine Schweizer Bank mittels unwiderruflichem Zahlungsversprechen garantiert.
Die Kaufvertragsunterzeichnung erfolgt ca. 6 Wochen nach Eingang der Anzahlung.
In seltenen Fällen verlangt die Gemeinde nach der Eigentumsübertragung eine Kontrolle der elektrischen Niederspannungsinstallationen (SiNa). Diese Kosten gehen zu Lasten der Käuferschaft.
Die Sicherstellung einer allfälligen Grundstückgewinnsteuer durch den Verkauf von Privatpersonen wird durch die Immobilien Plaz AG berechnet. Dieser Betrag wird anlässlich der Kaufpreistilgung beim Steueramt Graubünden sichergestellt.
Provisionsansprüche Dritter
Die Immobilien Plaz AG wird als Vermittlerin von der Verkäuferschaft entschädigt und wahrt dessen Interessen. Wir lehnen jegliche Provisionsansprüche Dritter ab, auch wenn durch ihr Wirken oder durch unsere Unterlagen ein Verkauf der Liegenschaft herbeigeführt wird.
Kontaktperson
Immobilien Plaz AGStradung 36
7460 Savognin
Schweiz
T +41 81 684 27 70