5½ Zi.-Chalethälfte am Fusse der Alp Flix im grössten Naturpark der Schweiz
Zweitwohnsitz | Linker Hausteil | Garagenplatz | per sofort bezugsbereit
7456 Sur
Details
Referenz | 814 |
Adresse | Furnatsch 7 7456 Sur Schweiz |
Etagen | 3 |
Anzahl Wohneinheiten | 2 |
Badezimmer | 2 |
Zimmer | 5.5 |
Balkonfläche | 20 m2 |
Gartenfläche | 10 m2 |
Grundstücksfläche | 1'069 m2 |
Bruttowohnfläche | 120 m2 |
Nettowohnfläche | 108 m2 |
Baujahr | 1992 |
Eigentümerkosten (jährlich) | CHF 4'000.– |
Angebot
Kaufpreis | Auf Anfrage |
Verfügbar ab | Sofort |
Garage |
CHF 25'000.– Dieser Preis ist im Angebot inklusive. |
Eigenschaften
Beschreibung
Grosszügige Haushälfte mit 4 Schlafzimmer im Chalet
Das voluminöse Chalet Furnatsch ist in zwei Ferienwohnungen aufgeteilt. Veräussert wird die linke Haushälfte am Rande des kleinen Waldes, mit 108m² Nettowohnfläche. Diese Haushälfte verfügt über einen eigenen Hauseingang. Von der eigenen Garage gelangt man über den gemütlichen und privaten Sitzplatz zu einem schnee- und windgeschützten Hauseingang mit anschliessendem Entrée, welcher zum Erdgeschoss (Hochparterre) führt. Diese Etage überzeugt durch einen offenen Wohnbereich mit geräumiger Küche und gemütlicher Stube. Zudem bietet sie einen grossen Balkon, ein Schlafzimmer und ein Badezimmer mit Dusche.
Über die Treppe erreicht man das Obergeschoss mit drei weiteren Schlafzimmern und einem grossen Badezimmer mit Badewanne, Dusche und Waschmöglichkeit. Zwei Schlafzimmer verfügen über einen Balkonzugang mit Südausrichtung und Blick auf die benachbarten Wälder und Bergspitzen. Das Dachgeschoss, welches durch eine platzsparende Dachbodentreppe erreichbar ist, verfügt über weitere Abstellflächen sowie über den Warmwasserboiler.
Das Chalet und das Schlössli
Dieses Stockwerkeigentum verfügt über eine einzigartige und unvergleichbare Architektur. Auf 1069m² Grundstücksfläche befindet sich einerseits dieses voluminöse Chalet als Doppeleinfamilienhaus und andererseits das Schlössli als Zweifamilienhaus. Diese bilden insgesamt vier Stockwerkeinheiten, wobei die rechte Chalethälfte als Festwohnsitz durch die Eigentümerschaft bewohnt wird. Die Stockwerkeigentümer pflegen ein sehr unkompliziertes Zusammenleben. So wird zu Gunsten der jährlichen Nebenkosten auf eine externe Verwaltung, wiederkehrenden Versammlungen und detaillierte Jahresrechnungen verzichtet. Das Zusammenleben mit den Rechten und Pflichten sind wie gewohnt in der Begründung von Stockwerkeigentum und im Reglement festgehalten.
Kontaktperson
Immobilien Plaz AGStradung 36
7460 Savognin
Schweiz
T +41 81 684 27 70